In einer Klasse gibt es immer welche, die am besten durch spielerische Ansätze lernen; andere wiederum merken sich Vokabeln besser durch Auswendiglernen oder Wiederholungen. Gar keine leichte Aufgabe, auf die vielen unterschiedlichen Bedürfnisse der Schüler:innen einzugehen. Noch dazu in einem anderen Land – auf Sprachreise.
Durch unsere langjährige Expertise in der Fremdsprachenvermittlung durch Sprachkurse und Sprachcamps für Kinder und Jugendliche wissen wir, worauf eine gelungene Sprachreise basiert: Gemeinsam in eine (fremde) Sprache und deren Kultur einzutauchen. Das stärkt und verbessert nicht nur die Sprachkompetenz, sondern natürlich auch die Klassengemeinschaft und das Gemeinschaftsgefühl.
Wir organisieren spannende Sprachaufenthalte in England, Malta, Irland, Schottland, Frankreich, Spanien und Italien, die sowohl den Bedürfnissen der Schüler:innen als auch den Vorstellungen der Lehrer:innen entsprechen.
Anmeldeformulare Buchungsauftrag – Schulklasse:
ANMELDEFORMULAR Schüler:In (als PDF herunterladen)
ANMELDEFORMULAR Lehrer:in (als PDF herunterladen)
Diese Reise lässt niemanden sprachlos – FAQ
Eine gute Vorbereitung ist das A und O jeder gelungenen (Sprach)Reise. Wir von Actilingua Sprachreisen unterstützen und begleiten Sie von der Buchung bis zur Rückkunft. In unseren FAQs finden Sie zusätzlich noch die wichtigsten Themen angeführt, damit Sie sich noch optimaler auf die Reise mit Ihrer Klasse vorbereiten können.
Egal ob Sie zum ersten oder zum wiederholten Male einen Sprachaufenthalt mit Ihrer Klasse planen – WIR von ActiLingua Sprachreisen sind IHRE idealen Ansprechpartner:innen. Bitte informieren Sie uns über die Anforderungen, Wünsche und Bedürfnisse, aber auch über die finanziellen Rahmenbedingungen Ihrer Klasse, damit wir Ihnen ein „passendes“, ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten können.
Sprachwochen können sowohl klassenweise als auch in klassenübergreifenden Gruppen durchgeführt werden; 70 % einer Klasse/Gruppe sollte daran teilnehmen. Wenn die 70% nicht erreicht werden, kann die Sprachwoche mit einer Genehmigung der Schulbehörde trotzdem stattfinden.
ActiLingua Sprachreisen ist Vermittler des gebuchten Leistungspakets. Die Buchung erfolgt entweder per Buchungsformular oder mit dem Online-Formular und wird mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bestätigt.
Bitte beachten Sie, dass Vor- und Nachnamen auf dem Buchungsformular exakt wie im Reisepass angeführt werden, andernfalls können Mehrkosten entstehen.
Nach Erhalt der Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung/Rechnung.
Der/die Schüler:in gilt als verbindlich gebucht, die Zahlungen sind wie angeführt zu leisten. Im Falle eines Rücktritts gelten die entsprechenden Regelungen wie unter Punkt Erkrankung vor der Reise/Rücktritt und Entschädigungsgebühren angeführt.
Die Teilnehmer:innen sind mit der Veröffentlichung von Fotos und Videos, auf denen sie zu sehen sind, einverstanden, soweit diese zum Zwecke der Öffentlichkeits- und Marketingarbeit in Printmedien, Homepage, Facebook, YouTube und zukünftigen Medien von ActiLingua Sprachreisen Verwendung finden. Dies kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Der Vermittler/Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen wegen eines Vergehens gegen Verhaltensregel abzumahnen und bei fortgesetzter Widersetzlichkeit, mutwilliger Sachbeschädigung, bei Alkohol- und Drogenkonsum, bei Straftaten u.ä. vom Kurs auszuschließen bzw. nach Hause zu schicken. Diese werden in diesem Fall bis zum Abreisebahnhof bzw. Flughafen des Kurslandes begleitet. Die weitere Rückreise erfolgt unbetreut. Die Erziehungsberechtigten gewährleisten die jederzeitige Abholung dieser Teilnehmer:innen am Zielort. Alle damit verbundenen Kosten (z.B. Telefongebühren, Reisekosten, Begleitperson, etc.) gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der anteilsmäßigen Kurs- oder Fahrtkosten.
Alle Schäden, die Teilnehmer:innen während der Reise oder während des Aufenthalts verursachen, gehen zu Lasten dieser. Für minderjährige Teilnehmer:innen haften deren Erziehungsberechtigte.
Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.
Es gelten die Buchungsfristen wie im Angebot angeführt.
Angabe von Daten der Schüler:innen: Alle Vor- und Nachnamen müssen ausnahmslos und exakt so angegeben werden, wie sie in den Reisepässen angeführt sind (auch 2. Vorname). Bitte achten Sie darauf, da bei etwaigen Namensänderungen zusätzliche Kosten bei den Arlines aber auch Unstimmigkeiten bei der Abreise entstehen können.
Ein Reiserücktritt vor Abreise muss ActiLingua Sprachreisen IMMER schriftlich mitgeteilt werden. Die Entschädigungsgebühren betragen bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 10%, ab dem 59. Tag bis zum 30. Tag 20%, ab dem 29. bis zum 20. Tag 25%, ab dem 19. bis zum 10. Tag 50%, ab dem 9. bis zum 4. Tag 65%, ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt bis zum Kalendertag vor der Abreise 85% der Gesamtkosten. Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige schriftliche Bekanntgabe des Rücktrittes und bei Stornierung am Tag der Abreise werden die Gesamtkosten verrechnet. Bereits einbezahlte Beträge werden abzüglich der Entschädigungsgebühr rückerstattet.
Wir bieten den Schüler-und-Studenten-Gruppe-Schutz der Europäischen Reiseversicherung an. Dieser kann direkt mit der Buchung abgeschlossen werden.
Schüler-und-Studenten-Gruppen-Schutz:
Versicherungsbedingungen:
Sollte ein Kind während des Aufenthaltes im Ausland erkranken, kümmern sich die Begleitlehrer:innen um das Kind und suchen gegebenenfalls einen Arzt auf.
Im Notfall sind die Begleitlehrer:innen bzw. die entsprechenden Mitarbeiter:innen unserer Partnerschulen oder die Gastfamilie berechtigt – nach Rücksprache mit den Eltern – alle nötigen Schritte einzuleiten um das Kind ärztlich behandeln oder ins Krankenhaus einweisen zu lassen.
Es bietet sich an eine Reiseapotheke mit den wichtigsten Medikamenten (Kopf- und Halsschmerzbletten, Durchfall- oder Fiebermittel, etc.) mitzunehmen – just to be on safe side.
Die E-Card ist in allen Ländern der EU gültig; bei Reisen nach England ist die E-Card nicht mehr gültig. Voraussetzung der Gültigkeit in EU-Ländern ist, dass die Rückseite der E-Card ausgefüllt ist. Jede/r Schüler:in muss die eigene E-Card auf die Reise mitnehmen. Eine gültige Krankenversicherung wird grundsätzlich bei jeder Reise vorausgesetzt.
Die An- und Abreise erfolgt mit der/den österreichischen Begleitlehrer:innen bzw. der Gruppe ab/bis Flughafen; die Transfers zu/von der Gastfamilie bzw. werden mit Bus organisiert. In einigen Kursorten holen die Gasteltern die Kids vom Flughafen ab.
Die Gepäcksbestimmungen sind von den jeweiligen Fluglinien abhängig. Bitte entnehmen Sie alle Details zu Gewicht oder Abmessungen der entsprechenden Website.
Alle Schüler:innen haben die Gültigkeit ihrer Reisedokumente selbst zu prüfen. Für die Einreise nach Großbritannien wird ein gültiger Reisepass verlangt; für Irland, Malta, Spanien, Frankreich und Italien ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis notwendig. Wir raten dazu eine Kopie des Reisepasses mit auf die Reise zu nehmen, damit im Falle eines Verlusts zumindest eine Kopie vorgewiesen werden kann.
Korrekte Angabe von Daten der Schüler:innen: Alle Vor- und Nachnamen müssen ausnahmslos und exakt so angegeben werden, wie sie in den Reisepässen angeführt sind (auch 2. Vorname). Bitte achten Sie darauf, da bei etwaigen Namensänderungen zusätzliche Kosten bei den Arlines aber auch Unstimmigkeiten bei der Abreise entstehen können.
Für Reisen innerhalb Europas benötigen EU-Bürger:innen kein Visum. Sollte ein/e Schüler:in Ihrer Gruppe kein/e EU-Bürger:in sein, informieren Sie sich bitte bei der entsprechenden Botschaft, ob ein Visum – trotz Aufenthaltsgenehmigung in Österreich – notwendig ist.
Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Bundesministeriums: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/
Falls ein/e Teilnehmer:in der Gruppe visumspflichtig ist, können Sie mit dem Formular 1004-EU1 (Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der EU), auf dem alle teilnehmenden Schüler:innen und Begleitlehrer:innen zu verzeichnen sind, ein zeit- (und kosten-) aufwändigeres Einzelvisum umgehen. Die Kosten für ein Blatt für je 10 Personen betragen ca. € 1,49. Dieses Blatt fordern Sie bitte direkt beim Österreichischen Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, 1090 Wien, Frankgasse 4, Tel: +43 1 40136 193, E-Mail: service@oebv.at, www.oebv.at an.
Bitte vermerken Sie, dass die Liste der Reisenden nur mit diesem Originalformular sowie einem Schulstempel Gültigkeit hat und jeweils nur für eine Schülerreise verwendet werden darf.
Für Frühstück und Abendessen sorgt die Gastfamilie; das Mittagessen wird entweder in Form eines Lunchpakets (von der Gastfamilie) oder in Buffetform in der Schule eingenommen. Die Hauptmahlzeit wird in vielen Ländern meist abends eingenommen und bietet eine sehr gute Gelegenheit, seine Gastfamilie und die lokale Esskultur in entspannter Atmosphäre kennenzulernen.
Bei den Gastfamilien wird nicht nur eine andere Sprache gesprochen, nein – es wir auch anders gewohnt, anders gelebt, anders gegessen.
Genau diese Kombination aus Sprache lernen und Sprache leben macht den Erfolg eines gelungenen Sprachaufenthalts aus. Ihre Schüler:innen werden bei Gastfamilien untergebracht (mit Vollverpflegung bzw. Lunchpaket zu Mittag); Begleitlehrer:innen wohnen ebenfalls bei einer Gastfamilie, können aber gerne auch in einem Hotel oder Gästehaus untergebracht werden. Für die Auswahl der Gastfamilien zeichnen sich unsere Partnerorganisationen vor Ort zuständig. Diese haben beste und teilweise langjähre Kontakte zu Privathaushalten. Natürlich werden alle Gastfamilien regelmäßig kontrolliert um gleichbleibend gute Qualität zu gewährleisten.
Gastgeber sind nicht zwingend Familien im traditionellen Sinn; auch kinderlose Paare oder alleinstehende Damen (im unterschiedlichen Alter) sind glücklich, wenn sie Gastkinder bei sich aufnehmen können. Es ist wichtig, Ihren Schüler:innen schon im Vorfeld zu vermitteln, dass Gastfamilien kein Hotel sind, der Wohnstandard und das Ausstattungsniveau immer den landesüblichen Standards entspricht (und nicht zwingend dem österreichischen). So gibt es mancherorts getrennte Kalt- und Warmwasserhähne, freiliegende Wasserrohre oder kleinere Zimmer als zuhause. Handtücher und Bettwäsche werden immer von der Gastfamilie zur Verfügung gestellt. Für den Strand sollten ein eigenes Badetuch und entsprechende Badesachen mitgebracht werden.
Die Schüler:innen Ihrer Klasse/Gruppe werden in der Regel kompakt bzw. zu zweit oder zu dritt untergebracht. Wir bzw. unsere Partnerorganisationen versucht natürlich bzw. nach Möglichkeit allen Unterbringungswünschen nachzukommen. Alle Schüler:innen sind jedoch schon bei der Anmeldung aufgefordert, anzuführen mit wem sie das Zimmer teilen wollen bzw. ob sie Allergien oder Intoleranzen, etc. haben. Es ist nicht immer möglich alle Unterbringungswünsche zu garantieren, da es klarerweise bei Gastfamilien aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (Krankheit, etc.) zu kurzfristigen Ausfällen kommen kann. Unsere Partnerorganisation ist dann gezwungen auf eine andere Gastfamilie auszuweichen.
Selbst bei sorgfältigster Auswahl und Kontrolle kann es vorkommen, dass die Unterbringung bei der Gastfamilie nicht zufriedenstellend ist. Oft sind es Kleinigkeiten (häufig Kommunikationsprobleme oder Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Schüler:innen und den Familien), die vor Ort schnell aus dem Weg geräumt werden können. Damit die örtlichen Verantwortlichen unserer Partnerschule schnellstmöglich helfen/unterstützen können, muss der/die Schüler:in natürlich den/die Begleitlehrer:in bzw. den/die Verantwortlichen der Parnterschule vor Ort davon in Kenntnis setzen. Seien Sie versichert: Wir – bzw. unsere Partnerschule setzen alles daran, damit Ihre Schüler:innen sich bei ihren Familien wohl und aufgehoben fühlen. Nur in ganz wenigen Fällen „passt die Chemie nicht“ und die Gastfamilie muss gewechselt werden.
In der Regel fahren Ihre Schüler:innen mit dem Bus in die Schule; planen Sie dafür ca. € 15,00 bis € 25,00 pro Woche für ein Busticket ein.
Zur eigenen Sicherheit, aber auch aus Rücksicht auf die Gastfamilie müssen alle Schüler:innen, (auch die volljährigen), zu einer bestimmten Uhrzeit zu Hause sein. Die Heimkommzeiten – Curfew – wird entweder von den österreichischen Begleitlehrer:innen oder von den örtlichen Partnerschulen festgelegt.
Der Kontakt der Gastfamilie wird ca. zwei Wochen vor Abreise übersandt.
Selbst bei sorgfältigster Auswahl und Kontrolle kann es vorkommen, dass die Unterbringung bei der Gastfamilie nicht zufriedenstellend ist. Oft sind es Kleinigkeiten (häufig auch Kommunikationsprobleme oder Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Schüler:innen und den Familien), die vor Ort schnell aus dem Weg geräumt werden können. Damit die örtlichen Verantwortlichen unserer Partnerschule schnellstmöglich helfen/unterstützen zu können muss der/die Schüler:in natürlich Sie bzw. den/die Begleitlehrer:in davon in Kenntnis setzen. Seien Sie versichert: Wir – bzw. unsere Partnerschule setzen alles daran, damit Ihre Schüler:innen sich bei ihren Familien wohl und aufgehoben fühlen. Nur in ganz wenigen Fällen „passt die Chemie nicht“ und die Gastfamilie muss gewechselt werden.
Wir bzw. unsere Partnerschulen versuchen natürlich bzw. nach Möglichkeit allen Unterbringungswünschen nachzukommen. Alle Schüler:innen sind jedoch schon bei der Anmeldung aufgefordert, anzuführen mit wem sie das Zimmer teilen wollen bzw. ob sie Allergien oder Intoleranzen, etc. haben oder Diäten einhalten müssen (Allergien/Intoleranzen/Diäten: gegen Aufpreis). Es ist nicht immer möglich alle Unterbringungswünsche zu garantieren, da es klarerweise bei Gastfamilien aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (Krankheit, etc.) zu unvorhergesehenen, kurzfristigen Ausfällen kommen kann. Unsere Partnerorganisation ist dann gezwungen auf eine andere Gastfamilie auszuweichen. Die Nichterfüllung der Unterbringungswünsche berechtigt nicht zum kostenfreien Rücktritt.
Die Höhe des Taschengeldes hängt vom Alter und den Ansprüchen jeder/s einzelnen Schüler:in ab. Erfahrungsgemäß sollten € 100,00 bis € 150,00 pro Woche ausreichen. Bei Bankomatkarten (bei Jugendkonten) sollten die Eltern am besten schon vor Reiseantritt beim Bankinstitut nachfragen, ob eine Behebung im Ausland möglich ist.
Die Schüler:innen sollen entsprechend Kleidung und Schuhwerk für den gesamten Aufenthalt einpacken. Am besten ist es, sich kurz vor Abreise betreffend dem zu erwartenden Wetter im Kursort zu informieren. In „Notfällen“ kann bei der Gastfamilie natürlich auch das eine oder andere Wäschestück mitgewaschen werden.
Für Reisen nach Irland, Schottland, UK und Malta sind Stromadapter erforderlich.
Zur eigenen Sicherheit, aber auch aus Rücksicht auf die Gastfamilie, müssen alle Schüler:innen, auch die volljährigen, zu einer bestimmten Uhrzeit zu Hause sein. Diese Heimkommzeit – Curfew – wird entweder von den österreichischen Begleitlehrer:innen oder von den örtlichen Partnerschulen festgelegt.
Eine Sprachreise mit der Schulklasse ist – als Schulveranstaltung – während des gesamten Schuljahres, als schulbezogene Veranstaltung (also auch in den Ferien oder auch unter Miteinbeziehung der schulautonom freien Tage) möglich.
Die An- und Abreise wird entweder von den Begleitlehrer:innen selbständig oder gemäß Ihren Wünschen – als Flugreise, Bahn oder Busreise – von ActiLingua Sprachreisen übernommen/gebucht.
Die Transfers von/bis Flughafen/Kursort sind für die gesamte Gruppe im Preis inkludiert.
Bei Gastfamilienunterbringung gibt es Zeiten, in denen die Schüler:innen nicht betreut sind. Beispeilsweise auf ihrem Schulweg werden sie selbstständig unterwegs sein. In den meisten Fällen bringen wir aber Schüler:innen einer Klasse/Gruppe realtiv kompakt unter – sodass meist zwei bis vier Schüler:innen einen gemeinsamen Schulweg haben.
Das Nachmittags- und Aktivitätenprogramm wird von den Begleitlehrer:innen im Vorfeld fixiert bzw. ActiLingua Sprachreisen und der Partnerschule vor Ort vorbereitet. Die Teilnahme aller Schüler:innen ist verpflichtend. Schüler:innen ist es nicht gestattet den Kursort selbständig zu verlassen.
Vor Ort werden die österreichischen Begleitlehrer:innen von Mitarbeiter:innen unserer Partnerschulen unterstützt. Bitte setzen Sie sich bei allen Unklarheiten oder Unstimmigkeiten mit den entsprechenden Kolleg:innen vor Ort in Verbindung.
ActiLingua Sprachreisen behält sich das Recht vor, bei Bedarf notwendige Änderungen im Programm vorzunehmen. Nichterfüllung der Unterbringungswünsche berechtigt nicht zum kostenfreien Rücktritt. Für etwaige Kosten, welche durch Annullierung und Widerruf einer Zusage entstehen, besteht keine Haftung.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen wie z.B. Ganz- oder Halbtagesausflüge werden nicht refundiert. Wird der Aufenthalt auf Wunsch eines/r Schüler:in bzw. deren Erziehungsberechtigten vorzeitig beendet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.
Begleitlehrer:innen, Schüler:innen bzw. deren Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, eventuelle Mängel an Unterkunft, Verpflegung und Unterricht unverzüglich nach Feststellung derselben den entsprechenden Mitarbeiter:innen der Partnerorganisation vor Ort sowie ActiLingua Sprachreisen (schriftlich) zu melden und Abhilfe zu verlangen. Bei Nichteinhaltung bestehen keine Ersatzansprüche.
Personen mit schweren behandlungspflichtigen Organleiden, psychischen Störungen oder Krankheiten des Nervensystems sind von der Teilnahme ausgeschlossen; ebenso Personen, die zum eigenverantwortlichen Handeln nicht fähig sind.
Jegliche Art von Krankheit, Allergien, Intoleranzen oder Beeinträchtigung müssen den Begleitlehrer:innen/ActiLingua Sprachreisen bei Anmeldung schriftlich bekannt gegeben werden. Sollten diesbezügliche Informationen erst nach Ankunft im Ausland mitgeteilt werden, kann dies u.U. zur Folge haben, dass der/die Schüler:in kostenpflichtig nach Hause geschickt werden muss.