Eine gute Vorbereitung ist das A (….wie atemberaubend) und O (wie O(h) mein Gott!……) jeder gelungenen Reise. Sicher stellen sich viele Fragen rund um den Kursort, die Anreise oder die Unterbringung.
Hier findest Sie die wichtigsten Themen, damit Sie und Ihre SchülerInnen sich optimal auf den Aufenthalt vorbereiten können.
Egal ob Sie zum ersten oder zum wiederholten Male einen Sprachaufenthalt mit Ihrer Klasse planen – WIR von Actilingua Sprachreisen sind IHRE idealen AnsprechpartnerInnen. Bitte informieren Sie uns über die Anforderungen, Wünsche und Bedürfnisse, aber auch über die finanziellen Rahmenbedingungen Ihrer Klasse, damit wir Ihnen ein „passendes“, ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten können.
Actilingua Sprachreisen ist Veranstalter des gebuchten Leistungspakets. Die Buchung erfolgt entweder per Buchungsformular oder mit dem Online-Formular und wird mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bestätigt.
Bitte beachten Sie, dass Vor- und Nachnamen auf dem Buchungsformular exakt wie im Reisepass angeführt werden, andernfalls können Mehrkosten entstehen.
Nach Erhalt der Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung/Rechnung.
Der/die SchülerIn gilt als verbindlich gebucht, die Zahlungen sind wie angeführt zu leisten. Im Falle eines Rücktritts gelten die entsprechenden Regelungen wie unter Punkt Erkrankung vor der Reise/Rücktritt und Entschädigungsgebühren angeführt.
Die TeilnehmerInnen sind mit der Veröffentlichung von Fotos und Videos, auf denen sie zu sehen sind, einverstanden, soweit diese zum Zwecke der Öffentlichkeits- und Marketingarbeit in Printmedien, Homepage, Facebook, YouTube und zukünftigen Medien von Actilingua Sprachreisen Verwendung finden. Dies kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, TeilnehmerInnen wegen eines Vergehens gegen Verhaltensregel abzumahnen und bei fortgesetzter Widersetzlichkeit, mutwilliger Sachbeschädigung, bei Alkohol- und Drogenkonsum, bei Straftaten u.ä. vom Kurs auszuschließen bzw. nach Hause zu schicken (auch minderjährige TeilnehmerInnen). Diese werden in diesem Fall bis zum Abreisebahnhof bzw. Flughafen des Kurslandes begleitet. Die weitere Rückreise erfolgt unbetreut. Die Erziehungsberechtigten gewährleisten die jederzeitige Abholung dieser TeilnehmerInnen am Zielort. Alle damit verbundenen Kosten (z.B. Telefongebühren, Reisekosten, Begleitperson, etc.) gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der anteilsmäßigen Kurs- oder Fahrtkosten.
Alle Schäden, die TeilnehmerInnen während der Reise oder während des Aufenthalts verursachen, gehen zu Lasten dieser. Für minderjährige TeilnehmerInnen haften deren Erziehungsberechtigte.
Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.
Es gelten die Buchungsfristen wie im Angebot angeführt.
Angabe von Daten der SchülerInnen Alle Vor- und Nachnamen müssen ausnahmslos und exakt so angegeben werden, wie sie in den Reisepässen angeführt sind (auch 2. Vorname). Bitte achten Sie darauf, da bei etwaigen Namensänderungen zusätzliche Kosten bei den Arlines aber auch Unstimmigkeiten bei der Abreise entstehen können.
Ein Reiserücktritt vor Abreise muss Actilingua Sprachreisen IMMER schriftlich mitgeteilt werden. Die Entschädigungsgebühren betragen bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 10%, ab dem 59. Tag bis zum 30. Tag 20%, ab dem 29. bis zum 20. Tag 25%, ab dem 19. bis zum 10. Tag 50%, ab dem 9. bis zum 4. Tag 65%, ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt bis zum Kalendertag vor der Abreise 85% der Gesamtkosten. Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige schriftliche Bekanntgabe des Rücktrittes und bei Stornierung am Tag der Abreise werden die Gesamtkosten verrechnet. Bereits einbezahlte Beträge werden abzüglich der Entschädigungsgebühr rückerstattet.
Wir bieten den Acilingua-Stornoschutz um € 35,00 an. Dieser kann direkt mit der Buchung abgeschlossen werden und gilt ausschließlich für den Krankheitsfall vor Abreise.
Im Notfall sind die BegleitlehrerInnen bzw. die entsprechenden MitarbeiterInnen unserer Partnerschulen oder die Gastfamilie berechtigt – nach Rücksprache mit den Eltern – alle nötigen Schritte einzuleiten um das Kind ärztlich behandeln oder ins Krankenhaus einweisen zu lassen.
Es bietet sich an eine Reiseapotheke mit den wichtigsten Medikamenten (Kopf- und Halsschmerztabletten, Durchfall- oder Fiebermittel, etc.) mitzunehmen – just to be on safe side.
Die E-Card ist in allen Ländern der EU gültig. Voraussetzung ist, dass die Rückseite der E-Card ausgefüllt ist. Jede/r SchülerIn hat die eigene E-Card mitzunehmen. Bei Reisen nach England ist die E-Card nicht mehr gültig. Eine gültige Krankenversicherung wird grundsätzlich bei der Reise vorausgesetzt.
Die Gepäcksbestimmungen sind von den jeweiligen Fluglinien abhängig. Bitte entnehmen Sie alle Details zu Gewicht oder Abmessungen der entsprechenden Website.
Alle SchülerInnen haben die Gültigkeit ihrer Reisedokumente selbst zu prüfen. Für die Einreise nach Großbritannien wird ein gültiger Reisepass verlangt; für Irland, Malta, Spanien und Frankreich ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis notwendig. Wir raten dazu eine Kopie des Reisepasses mit auf die Reise zu nehmen, damit im Falle eines Verlusts zumindest eine Kopie vorgewiesen werden kann.
Korrekte Angabe von Daten der SchülerInnen: Alle Vor- und Nachnamen müssen ausnahmslos und exakt so angegeben werden, wie sie in den Reisepässen angeführt sind (auch 2. Vorname). Bitte achten Sie darauf, da bei etwaigen Namensänderungen zusätzliche Kosten bei den Arlines aber auch Unstimmigkeiten bei der Abreise entstehen können.
Für Reisen innerhalb Europas benötigen EU-BürgerInnen kein Visum. Sollte ein/e SchülerIn Ihrer Gruppe kein/e EU-BürgerIn sein, informieren Sie sich bitte bei der entsprechenden Botschaft, ob ein Visum – trotz Aufenthaltsgenehmigung in Österreich – notwendig ist.
Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Bundesministeriums: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/
Falls ein/e TeilnehmerIn der Gruppe visumspflichtig ist, können Sie mit dem Formular 1004-EU1 (Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der EU), auf dem alle teilnehmenden SchülerInnen und BegleitlehrerInnen zu verzeichnen sind, ein zeit- (und kosten-) aufwändigeres Einzelvisum umgehen. Die Kosten für ein Blatt für je 10 Personen betragen ca. € 1,49. Dieses Blatt fordern Sie bitte direkt beim Österreichischen Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, 1090 Wien, Frankgasse 4, Tel: +43 1 40136 193, E-Mail: service@oebv.at, www.oebv.at an.
Bitte vermerken Sie, dass die Liste der Reisenden nur mit diesem Originalformular sowie einem Schulstempel Gültigkeit hat und jeweils nur für eine Schülerreise verwendet werden darf.
Bei den Gastfamilien wird nicht nur eine andere Sprache gesprochen, nein – es wir auch anders gewohnt, anders gelebt, anders gegessen.
Genau diese Kombination aus Sprache lernen und Sprache leben macht den Erfolg eines gelungenen Sprachaufenthalts aus. Ihre SchülerInnen werden bei Gastfamilien untergebracht (mit Vollverpflegung bzw. Lunchpaket zu Mittag); BegleitlehrerInnen wohnen ebenfalls bei einer Gastfamilie, können aber gerne auch in einem Hotel oder Gästehaus untergebracht werden. Für die Auswahl der Gastfamilien zeichnen sich unsere Partnerorganisationen vor Ort zuständig. Diese haben beste und teilweise langjähre Kontakte zu Privathaushalten. Natürlich werden die Gastfamilien regelmäßig kontrolliert um gleichbleibend gute Qualität zu gewährleisten.
Gastgeber sind nicht zwingend Familien im traditionellen Sinn; auch kinderlose Paare oder alleinstehende Damen (im unterschiedlichen Alter) sind glücklich, wenn sie Gastkinder bei sich aufnehmen können. Es ist wichtig, Ihren SchülerInnen schon im Vorfeld zu vermitteln, dass Gastfamilien kein Hotel sind, der Wohnstandard und das Ausstattungsniveau immer den landesüblichen Standards entspricht (und nicht zwingend dem österreichischen). So gibt es mancherorts getrennte Kalt- und Warmwasserhähne, freiliegende Wasserrohre oder kleinere Zimmer als zuhause. Handtücher und Bettwäsche werden immer von der Gastfamilie zur Verfügung gestellt. Für den Strand sollten ein eigenes Badetuch und entsprechende Badesachen mitgebracht werden.
Die SchülerInnen Ihrer Klasse/Gruppe werden in der Regel kompakt bzw. zu zweit oder zu dritt untergebracht. Wir bzw. unsere Partnerorganisationen versucht natürlich bzw. nach Möglichkeit allen Unterbringungswünschen nachzukommen. Alle SchülerInnen sind jedoch schon bei der Anmeldung aufgefordert, anzuführen mit wem sie das Zimmer teilen wollen bzw. ob sie Allergien oder Intoleranzen, etc. haben. Es ist nicht immer möglich alle Unterbringungswünsche zu garantieren, da es klarerweise bei Gastfamilien aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (Krankheit, etc.) zu kurzfristigen Ausfällen kommen kann. Unsere Partnerorganisation ist dann gezwungen auf eine andere Gastfamilie auszuweichen.
Selbst bei sorgfältigster Auswahl und Kontrolle kann es vorkommen, dass die Unterbringung bei der Gastfamilie nicht zufriedenstellend ist. Oft sind es Kleinigkeiten (häufig Kommunikationsprobleme oder Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den SchülerInnen und den Familien), die vor Ort schnell aus dem Weg geräumt werden können. Damit die örtlichen Verantwortlichen unserer Partnerschule schnellstmöglich helfen/unterstützen zu können muss der/die SchülerIn natürlich Sie bzw. den/die BegleitlehrerIn davon in Kenntnis setzen. Seien Sie versichert: Wir – bzw. unsere Partnerschule setzen alles daran, damit Ihre SchülerInnen sich bei ihren Familien wohl und aufgehoben fühlen. Nur in ganz wenigen Fällen „passt die Chemie nicht“ und die Gastfamilie muss gewechselt werden.
In der Regel fahren Ihre SchülerInnen mit dem Bus in die Schule; planen Sie dafür ca. € 15,00 bis € 25,00 pro Woche für ein Busticket ein.
Zur eigenen Sicherheit, aber auch aus Rücksicht auf die Gastfamilie müssen alle SchülerInnen, (auch die volljährigen), zu einer bestimmten Uhrzeit zu Hause sein. Die Heimkommzeiten – Curfew – wird entweder von den österreichischen BegleitlehrerInnen oder von den örtlichen Partnerschulen festgelegt.
Der Kontakt der Gastfamilie wird ca. zwei Wochen vor Abreise übersandt.
Selbst bei sorgfältigster Auswahl und Kontrolle kann es vorkommen, dass die Unterbringung bei der Gastfamilie nicht zufriedenstellend ist. Oft sind es Kleinigkeiten (häufig auch Kommunikationsprobleme oder Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den SchülerInnen und den Familien), die vor Ort schnell aus dem Weg geräumt werden können. Damit die örtlichen Verantwortlichen unserer Partnerschule schnellstmöglich helfen/unterstützen zu können muss der/die SchülerIn natürlich Sie bzw. den/die BegleitlehrerIn davon in Kenntnis setzen. Seien Sie versichert: Wir – bzw. unsere Partnerschule setzen alles daran, damit Ihre SchülerInnen sich bei ihren Familien wohl und aufgehoben fühlen. Nur in ganz wenigen Fällen „passt die Chemie nicht“ und die Gastfamilie muss gewechselt werden.
Wir bzw. unsere Partnerschulen versuchen natürlich bzw. nach Möglichkeit allen Unterbringungswünschen nachzukommen. Alle SchülerInnen sind jedoch schon bei der Anmeldung aufgefordert, anzuführen mit wem sie das Zimmer teilen wollen bzw. ob sie Allergien oder Intoleranzen, etc. haben oder Diäten einhalten müssen (Allergien/Intoleranzen/Diäten: gegen Aufpreis). Es ist nicht immer möglich alle Unterbringungswünsche zu garantieren, da es klarerweise bei Gastfamilien aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (Krankheit, etc.) zu unvorhergesehenen, kurzfristigen Ausfällen kommen kann. Unsere Partnerorganisation ist dann gezwungen auf eine andere Gastfamilie auszuweichen. Die Nichterfüllung der Unterbringungswünsche berechtigt nicht zum kostenfreien Rücktritt.
Die Höhe des Taschengeldes hängt vom Alter und den Ansprüchen jeder/s einzelnen SchülerIn ab. Erfahrungsgemäß sollten € 100,00 bis € 150,00 pro Woche ausreichen. Bei Bankomatkarten (bei Jugendkonten) sollten die Eltern am besten schon vor Reiseantritt beim Bankinstitut nachfragen, ob eine Behebung im Ausland möglich ist.
Die SchülerInnen sollen entsprechend Kleidung und Schuhwerk für den gesamten Aufenthalt einpacken. Am besten ist es, sich kurz vor Abreise betreffend dem zu erwartenden Wetter im Kursort zu informieren. In „Notfällen“ kann bei der Gastfamilie natürlich auch das eine oder andere Wäschestück mitgewaschen werden.
Für Reisen nach Irland, Schottland, UK und Malta sind Stromadapter erforderlich.
Zur eigenen Sicherheit, aber auch aus Rücksicht auf die Gastfamilie, müssen alle SchülerInnen, auch die volljährigen, zu einer bestimmten Uhrzeit zu Hause sein. Diese Heimkommzeit – Curfew – wird entweder von den österreichischen BegleitlehrerInnen oder von den örtlichen Partnerschulen festgelegt.
Eine Sprachreise mit der Schulklasse ist – als Schulveranstaltung – während des gesamten Schuljahres, als schulbezogene Veranstaltung (also auch in den Ferien oder auch unter Miteinbeziehung der schulautonom freien Tage) möglich.
Die An- und Abreise wird entweder von den Begleitlehrerinnen selbständig oder gemäß Ihren Wünschen – als Flugreise, Bahn oder Busreise – von Actilingua Sprachreisen übernommen/gebucht.
Die Transfers von/bis Flughafen/Kursort sind für die gesamte Gruppe im Preis inkludiert.
Bei Gastfamilienunterbringung gibt es Zeiten, in denen die SchülerInnen nicht betreut sind. Beispielsweise auf ihrem Schulweg werden sie selbstständig unterwegs sein. In den meisten Fällen bringen wir aber SchülerInnen einer Klasse/Gruppe realtiv kompakt unter – sodass meist zwei bis vier SchülerInnen einen gemeinsamen Schulweg haben.
Das Nachmittags- und Aktivitätenprogramm wird von den BegleitlehrerInnen im Vorfeld fixiert bzw. Actilingua Sprachreisen und der Partnerschule vor Ort vorbereitet. Die Teilnahme aller SchülerInnen ist verpflichtend. SchülerInnen ist es nicht gestattet den Kursort selbständig zu verlassen.
Vor Ort werden die österreichischen BegleitlehrerInnen von MitarbeiterInnen unserer Partnerschulen unterstützt. Bitte setzen Sie sich bei allen Unklarheiten oder Unstimmigkeiten mit den entsprechenden KollegInnen vor Ort in Verbindung.
Actilingua Sprachreisen behält sich das Recht vor, bei Bedarf notwendige Änderungen im Programm vorzunehmen. Nichterfüllung der Unterbringungswünsche berechtigt nicht zum kostenfreien Rücktritt. Für etwaige Kosten, welche durch Annullierung und Widerruf einer Zusage entstehen, besteht keine Haftung.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen wie z.B. Ganz- oder Halbtagesausflüge werden nicht refundiert. Wird der Aufenthalt auf Wunsch eines/r SchülerIn bzw. deren Erziehungsberechtigten vorzeitig beendet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen.
BegleitlehrerInnen, SchülerInnen bzw. deren Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, eventuelle Mängel an Unterkunft, Verpflegung und Unterricht unverzüglich nach Feststellung derselben den entsprechenden MitarbeiterInnen der Partnerorganisation vor Ort sowie Actilingua Sprachreisen (schriftlich) zu melden und Abhilfe zu verlangen. Bei Nichteinhaltung bestehen keine Ersatzansprüche.
Personen mit schweren behandlungspflichtigen Organleiden, psychischen Störungen oder Krankheiten des Nervensystems sind von der Teilnahme ausgeschlossen; ebenso Personen, die zum eigenverantwortlichen Handeln nicht fähig sind.
Jegliche Art von Krankheit, Allergien, Intoleranzen oder Beeinträchtigung müssen den BegleitlehrerInnen/Actilingua Sprachreisen bei Anmeldung schriftlich bekannt gegeben werden. Sollten diesbezügliche Informationen erst nach Ankunft im Ausland mitgeteilt werden, kann dies u.U. zur Folge haben, dass der/die SchülerIn kostenpflichtig nach Hause geschickt werden muss.